Stellung de Frau im Islam
Allah lehrt durch den Heiligen Qur-an, dass Mann und Frau geistig geleichberechtigt sind:"Wer aber gute Werde tut, sei es Mann oder Frau und gläubig ist; sie sollen in den Himmel gelangen, und sie sollen auch nicht so viel Unrecht erheiden wie die Kleine Rille auf der Rückseite eines Dattelkornes." (4:125) Gleichfalle, wie in vielen anderen Versen des Islamischen Gesetzes, heißt es in Sure 16:98: "Wer recht handelt, ob Mann oder Frau, und gläubig ist, dem werden Wir gewißlich ein reines Leben gewähren; und Wir werden gewißlich solchen ihren Lohn bemessen nach dem besten ihrer Werte." An anderer Stelle betont Allah die völlige Gleichwertigkeit von Mann und Frau, indem Er verschiedene Verhaltensweisen von Mann und Frau nebeneinander aufführt:
"Wahrlich, die muslimischen Männer und die muslimischen Frauen, die gläubigen Männer und die gläubigen Frauen, die gehorsamen Männer und die gehorsamen Frauen, die wahrhaftigen Männer und die wahrhaftigen Frauen, die standhaften Männer und die standhaften Frauen, die demütigen Männer und die demütigen Frauen, die Männer, die Almosen geben, und die Frauen, die Almosen geben, die Männer, die fasten, und die Frauen, die fasten, die Männer, die ihre Keuschheit wahren, und die Frauen, die ihre Keuschheit wahren, die Männer, die Allahs häufig gedenken, und die Frauen, die gedenken - Allah hat ihnen Vergebung und herrlichen lobe bereitet." (33:36)
Das Paradies bzw. der Himmel, von dem hier die Rede ist, ist nicht nur das Jenseits, sondern auch der seelische Vers 47 /"Für den aber, der sich vor der Gegenwart seines Herrn fürchtet, werden zwei Gärten sein -"), dass den Gläubigen (ob Mann oder Frau) in beiden Welten Frieden gewährt wird. So heißt es auch, ähnlich wie in 16:98, in Sure 40:41, dass Männer und Frauen gleichermassen schon auf der Erde ein Paradies genießen werden: "Wer Böses tut, dem soll nur mit Gleichem vergelten werden; wer aber Gutes tut, sei es Mann oder Frau und gläubig ist, diese werden in den Garten eintreten; darin werden sie versorgt werden mit Unterhalt ohne zu rechnen." Frauen im Islam können somit, gleich den Männern, hohe und höchste intellektuelle, moralische und spirituelle Stufen erlangen. Ihnen stehen alle Wege offen, die ihren Fähigkeiten und Talenten entsprehen. Der biologische Unterschied zwischen Mann und Frau gebieten andererseits gewisse unterschieliche Aufgaben: "Fürwahr, eure Aufgabe (d.h. die des Mannes bzw. der Frau) ist in der Tat verschieden."(92:5) So ist es Aufgabe des Mannes, in finanziellen Angelegenheiten für seine Familie aufzukommen, während die Frau aus ihrem Vermögen nichts für die Familie aufzuwenden braucht. Für das Verhalten in der öffentlichkeit sieht der Islam Geschlechtertrennung vor, um zu verhindern, dass Unsittlichkeit um sich greift, durch den Familienbande zerstört werden können.
Ihre soziale Lage
Eine Muslima hat ebenso wie der Muslim das Recht auf Eigentum, Erbschaft, freie Wahl des Ehepartners, Scheidung und vor allem das Recht, alle ihre physichen, intellektuellen, moralischen und spirituellen Talente vollkommen zu entfalten. Es ist pflicht eines islamischen Staates, dafür die Voraussetzungen zu schaffen. Es ist völlig falsch, die Muslime als Bürgerin zweiter Klasse anzusehen. Sie hat auch das Recht, öffentliche Ämter innezuhaben, wenn sie die fähigkeiten dazu hat, das schließt das höchste Amt im Saate nicht aus. Sie kann natürlich auch Geschäfte führen, Fabriken leiten, eigene Unternehmen aufbauen etc. Aber bei all dem was im sozialen Leben der Geselschaft eine Rolle spielt, sollte sie, ebensowenig wie der Mann, vergessen, daß das Glück in der Familie, und in diesem Zusammenhang auch die Mutterschaft, zu dem ausgefüllten Leben einer Muslima dazugehört. Das heißt auch, daß sie für die Erzeihung ihrer Kinder mit verantworlich ist, ob im häuslichen Rahmen oder als Kindergärtnerin, Lehrerin oder Profossorin. Natürlich auch kann sie auch Ärztin, Rechtanwältin oder irgendetwas andere zum Beruf wählen, wenn sie dies vermag. Allah in dies weist im Koran darauf hin, das die Aufgaben der beiden Geschelchter unterschiedlich sind. So ist es einer Muslime, so wie verheiratet ist, nicht auferlegt, für den Unterhalt ihrer Familie zu sorgen, das ist Aufgabe des Mannes.
Warum ein Kopftuch
Das Haar gilt, nach jüngsten Erforschungen der Sexualität, als der Teil der Frau, der am auffälligsten ist und Männer zuerst sinnlich anspricht. Da der Islam für Nüchternheit eintritt und eine Sicht der Realität, die sich nicht von vordergründigen Reizen beeinflussen lässt, ist es wichtig, im öffentlichen Klima dafür zu sorgen, dass jene Anziehungsbereiche menschlicher Sexualität, die sofort ins Auge springen können, bedeckt gehalten werden. Der Islam Tritt für eine Bekleidungsweise ein, die nicht übermässig attraktiv ist und daher eine Anziehung vermeiden hilft. Das Haar zu verhüllen gilt im übrigen nicht nur als Pflicht und Tugend der Frau, sondern auch des Mannes. Der Heilige Prophet Mohammed, Frieden und Segen Allahs seien auf ihm, trug stets, wenn er aus dem Haus ging, eine Kopfbedeckung. also gilt es auch für muslimische Männer, die der Sunna (Gewohnheit) des Propheten folgen sollen (wie es Allah im Koran fordert), die Haare bedeckt zu halten.
Das Leben der Frau
Der Islam richtet sich an alle Menschen, Männer und Frauen also gleichermaßen. Es gibt keine Bevorzugung der Männer oder einen Benachteiligung der Frauen, denn Allah beurteilt alle Seine Geschöpfe in vollkommener Gerechtigkeit und fordert auch im Heiligen Koran die Menschen, speziell die Muslime, dazu auf, nur in vollkommener Gerechtigkeit zu urteilen und zu handeln. Indes hat sich aufgrund von Fehlinterpretationen einiger Hadith bzw. einiger Koran-Verse die Vorstellung in den Islam eingeschlichen, Männer hätten mehr Rechte als Frauen, weil, wie behauptet wird, Allah den Männern einen Vorrang gewährt hätte. Aber dieser Vorrang bezieht sich nur auf die biologischen Umstände, d.h. daß Männer durch einen stärkeren Körperbau in vielen Angelegenheiten Frauen übertreffen. Das bedeutet aber nicht, daß Männer gegenüber den Frauen bevorzugt werden dürfen, denn ihnen wird wegen ihrer Statur eine größere Verantwortung auferlegt, zum Beispiel die, für ihre Familie zu sorgen, insbesondere was die materiellen Bedürfnisse betrifft, während Frauen von dieser Last befreit sind.
Ausdrücklich aber gesteht Allah den Frauen im Heiligen Quran ebenso Rechte zu, wie den Männern, das heißt, daß seitens der Gesellschaft alles getan werden muß, damit sie in den Stand versetzt werden, alle ihre guten Eigenschaften und Talente auszuleben. Dies betrifft nicht nur die Erziehung, sondern auch ihre Betätigungsfelder in der Öffentlichkeit. So können Frauen selbstredend alle Ämter und Berufe ausüben für die sie sich geeignet zeigen. Um alle Mißverständnisse auszuräumen, hat Allah dem vom Heiligen Propheten Mohammed, Frieden und Segen Allahs seien auf ihm, prophezeiten Mahdi Hazrat Mirza Ghulam Ahmad (1835 - 1908) ausdrücklich wörtlich offenbart: "Eure Frauen sind nicht eure Dienerinnen, sondern Eure Gefährtinnen". Daraus wird deutlich, daß die in islamisch geprägten Ländern bisweilen vorherrschende Übervorteilung und Benachteiligung, bzw. Gängelung der Frauen nicht von unserem Schöpfer gewollt ist. Indes haben Frauen, aufgrund ihrer besonderen Anlage, Aufgaben wahrzunehmen, die von Männern nicht wahrgenommen werden können, oder, wenn es nicht anders geht, nur unvollkommen. Dies bezieht sich vor allem auf die Rolle der Frau als Mutter. Daß Allah im Heiligen Quran betont, daß Frauen gegenüber den Männern gehorsam sein sollen, stuft sie nicht herab, sondern erklärt, daß ein harmonisches Zusammenleben von Mann und Frau nur möglich ist, wenn es nicht zu ungerechtfertigten Streitereien in der Familie kommt. Zum Beispiel soll eine Frau von ihrem Mann nicht etwa verlangen, was über seine Kräfte geht, und eine Frau soll die Schächen ihres Mannes nicht in der Öffentlichkeit ausbreiten, sondern sich von verhalten, wie es die Grundlage des Zusammenlebens, die Allah in dem Vers 188 der Sure Al-Baqarah (Sure 2) erwähnt, fordert. Es heißt dort :"Sie (die Frauen) sind euch (den Männern) ein Gewand, und ihr seid ihnen ein Gewand." Hier wird die völlige Gleichwertigkeit von Mann und Frau zum Gesetz erhoben.
Was eine gewisse Grenzen der Vernunft überschreitende Freizügigkeit betrifft, die in unseren Breitengraden Frauen (und Männer) beanspruchen, etwa Unkeuschheit, Betrug oder Rebellion, so ist sie der muslimischen Frau (wie auch dem Mann) fremd. Daß Frauen im Islam, wenn er denn wirklich gelebt wird, eine besonders liebevolle Behandlung erwarten dürfen und ihnen ein paradiesisches Leben gewährt wird, entspricht der Forderung Allahs im Heiligen Quran. Alles aber, was geeignet ist, Unfrieden zu schaffen (was nicht bedeutet, daß eine Frau rohe Behandlung durch ihren Mann, oder Ungerechtigkeit in gesellschaftlichen Belangen, hinnehmen soll), alles also, was das Erreichen hoher moralischer und spiritueller Stufen behindert, ist der Frau wie dem Mann im Islam verboten.